AGB
Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (BGP) über die beidseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Leistungen des Auftragnehmers
2.1. Der Auftragnehmer erbringt eine Dienstleistung. Er kann diese selbst oder durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter erbringen. Die Wahl liegt ausschließlich beim Auftragnehmer, es sei denn mit dem Auftraggeber wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der zu erbringenden Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im einzelnen festgelegt.
2.3. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen. Diese bestehen insbesondere in Form von Beratung und Trainings-Seminaren.
2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht statt.
Honorare und Kosten
3.1. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag (ab 2 Stunden) für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.2 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.3 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber wird der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien, sowie Unterlagen u.a., berechnet.
3.4. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.5. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.6. Alle Leistungen gelten zuzüglich der zur Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7. Die vereinbarten Honorare, sowie bereits entstandene Kosten, sind nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind unmittelbar nach Beendigung des Beratungs- bzw. Trainingsauftrages, bzw. nach einem jeweiligen vorher definierten Teilauftrag, jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug innerhalb 7 Tagen nach Rechnungserstellung zu zahlen. Reisekosten, bzw. Übernachtungskosten sind sofort zu zahlen.
3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungen sind ausgeschlossen.
Sicherung der Leistung
4.1 Der Interessent/Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von diesem erstellten Werken (Konzeptentwürfe, Konzepte, Trainerleitfäden und Trainingsunterlagen etc.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Interessenten/Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3. Der Interessent vor Pilotveranstaltungen/Konzepten, der Auftraggeber während des Auftrages, informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten Maßnahme laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird von Interessenten/Auftraggeber benannt.
4.4. Sollten Teile des Trainingskonzeptes und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritter in Auftrag gegeben werden, ist dem Auftragnehmer der Auftrag zur Koordinierung dieser zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Die Kosten der Medien wie: Beamer, Monitor OHP, Stellwände, Verbrauchsmaterialien etc. und Seminarunterlagen, werden dem Auftraggeber berechnet.
4.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die ihm durch die Gespräche im Vorfeld, und anschließend in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftragnehmer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
4.7. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.
4.8. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer, oder der von ihm für die Durchführung beauftragten Person/Institution, wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Auftragnehmer den Termin anderwärtig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderwärtig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 3 Monaten vor Trainingsdurchführung 50%, bis 2 Monaten vorher 75% und bis zu 1 Monat vorher, 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Das vom Auftragnehmer vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 4.1. zur Verfügung gestellt.
4.9. Eine Haftung für unsachgemäße Anwendungen der Seminarinhalte durch die Semiarteilnehmer wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen
Allgemeine Bedingungen/ Gerichtsstand
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen, ist der Sitz des Auftragnehmers, Bielefeld. Dieses gilt auch, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geschäftsbereich der Zivilprozessordnung verlegt hat oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Allgemeine Geschätsbedingungen, Stand 11/2005

